Konferenz der deutschsprachigen
Mathematikfachschaften

64/1 Resolution - Lehrproben in Berufungsverfahren

Resolution der 64. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa)

Augsburg, 1. Juni 2009

An den meisten Hochschulen wird in Berufungsverfahren die didaktische Eignung der Kandidaten fast ausschließlich durch einen Fachvortrag festgestellt. Auch die Gutachten gehen nur marginal auf selbige ein. Evaluationsergebnisse finden meist zu wenig Beachtung. Die Einschätzung einer derart wichtigen Qualifikation sollte jedoch eine fundierte Grundlage haben.

Daher empfahl die KoMa im Sommersemester 2005 den mathematischen Fachbereichen Lehrproben [1] zu den Fachvorträgen in den Berufungsstandard aufzunehmen [2].

Dort, wo solche Lehrproben genutzt werden, zeigt sich, dass sie wesentliche Klärung in der Frage der didaktischen Eignung bringen. Nach wie vor findet das Instrument der Lehrproben jedoch nur an wenigen Hochschulen Verwendung.

Daher fordert die KoMa die mathematischen Fachbereiche auf, endlich Lehrproben im Berufungsstandard zu etablieren. Außerdem empfiehlt die KoMa den Mathematikfachschaften, sich nachdrücklich für Lehrproben in den Berufungsverfahren einzusetzen.

[1] Lehrproben sind Vorträge, die mit Grundlagenkenntnissen verstanden werden können, beispielsweise ein Auszug aus einer Anfängerveranstaltung.

[2] Resolution Lehrproben in Berufungsverfahren, 50. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa), Zürich, 7. Mai 2005