Resolution - Lehrproben in Berufungsverfahren
Resolution der 50. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften (KoMa)
Zürich, 7. Mai 2005
Bis auf wenige Ausnahmen wird in Berufungsverfahren an unseren Hochschulen die didaktische Eignung der Kandidaten fast ausschließlich durch einen Fachvortrag festgestellt. Die Gutachten gehen nur marginal auf die Lehrqualifikation ein. Evaluationsergebnisse finden nur wenig Beachtung. Die Einschätzung einer derart wichtigen Qualifikation wie der Lehrbefähigung sollte jedoch nicht dem Zufall überlassen werden.
Eine Lehrprobe, die explizit auf Studierende ausgerichtet ist, kann hier eine elementare Ergä̈nzung für die Beurteilungsgrundlage darstellen. Es könnte sich dabei um eine Vorlesung aus dem Grundstudium handeln oder um einen Vortrag aus dem Fachgebiet des Bewerbers, der höchstens die Kenntnisse des Grundstudiums vorraussetzt. Nach einer solchen Lehrprobe kann eine systematische Befragung des Auditoriums[1] als fundierte Grundlage für die Beurteilung der Lehrbefähigung dienen.
Daher empfiehlt die KoMa den mathematischen Fachbereichen Lehrproben
zusä̈tzlich zu den Fachvorträgen in den Berufungsstandard mit aufzunehmen. Des Weiteren empfiehlt die KoMa den Fachschaften Mathematik, sich für solche Lehrproben einzusetzen.
[1] durch die Kommission z.B. durch Fragebögen